Sind Ihre B2B-Daten legal erworben?
Wie können Sie sich vergewissern, dass Sie im Bezug auf den Datenschutz auf der sicheren Seite sind?
In unserem Blog erläutern wir, wie Sie und Ihr Team sicherstellen, dass sie ausschließlich mit B2B-Daten arbeiten, die DSGVO-konform erworben wurden.
Im Mai 2018 trat die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) in der gesamten EU und der EAA in Kraft.
Sie zielt darauf ab, Bürgern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben.
Zu diesem Zweck legt sie fest, wie Unternehmen die Daten ihrer Kunden verarbeiten und schützen müssen.
Aksa Kalam, Head of Legal bei Cognism, erklärt:
„Die DSGVO gilt automatisch, wenn ein Unternehmen die Daten einer betroffenen Person verarbeitet, die in der EAA ansässig ist.“
Die Datenschutz-Grundverordnung erlaubt es Unternehmen, Verkaufs- und Marketingpraktiken durchzuführen, wenn sie eine rechtmäßige Grundlage nachweisen können.
Die am häufigsten verwendete und wohl auch flexibelste Rechtsgrundlage, die B2B-Unternehmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen, ist das berechtigte Interesse.
Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise B2B-Kaltakquise betreibt, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die entsprechenden Mitteilungen, Aufzeichnungen, Bewertungsunterlagen, Datenschutzrichtlinien, DPIA und Bewertungen des berechtigten Interesses vorlegen können.
Es ist wichtig zu wissen, dass nach der DSGVO der Verarbeiter der Daten und der für die Verarbeitung Verantwortliche der Daten unterschiedliche Stellen sein können.
Im Falle des B2B-Vertriebs ist der für die Verarbeitung Verantwortliche in der Regel der Vertriebsmitarbeiter.
Wahrscheinlich fragen Sie sich: „Was bedeutet die DSGVO für die Kaltakquise?“
Nachfolgend gehen wir darauf ein, wie Sie DSGVO-konforme Daten für den Vertrieb nutzen können.
Ob Sie es glauben oder nicht: Kaltakquise ist nicht direkt von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen. Die Anrufe fallen unter die Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre und die elektronische Kommunikation.
Die DSGVO regelt jedoch, wie personenbezogene Daten, z. B. Telefonnummern, für Cold Calling verwendet werden dürfen.
Gemäß Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung gibt es sechs Gesetze, die es Unternehmen erlauben, personenbezogene Daten zu verwenden:
Wenn es um Ihre Sales Mitarbeiter und Kaltakquise mit DSGVO-konformen Daten für den Vertrieb geht, müssen Sie sich auf die Einhaltung der Einwilligung und des berechtigten Interesses konzentrieren.
Und hier ist der Grund dafür:
Wenn Sie die Telefonnummer eines potenziellen Kunden haben, bedeutet das nicht, dass Sie die Erlaubnis haben, ihn zu kontaktieren.
Wenn Ihre Mitarbeiter potenzielle Kunden kalt anrufen, müssen sie sicherstellen, dass die Zustimmung vorliegt:
Um die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten, muss der Interessent dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen aktiv die Erlaubnis erteilen, seine Daten für die telefonische Kontaktaufnahme zu verwenden.
Der Zielkunde muss Ihrer Organisation sein Einverständnis geben. Sie können diese Zustimmung zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben.
Der potenzielle Kunde muss Ihnen sein Einverständnis für Kaltakquise geben. Wenn ein potenzieller Kunde sich für den Erhalt einer E-Mail entscheidet, bedeutet dies nicht, dass Ihre Mitarbeiter die Erlaubnis haben, ihn kalt anzurufen.
Wenn ein Kunde seine Zustimmung zurückziehen möchte, müssen Ihre Salesmitarbeiter dies so einfach wie möglich machen, und Sie müssen seine Daten innerhalb eines Monats löschen.
Auch wenn Ihre Mitarbeiter einen potenziellen Kunden nicht ohne dessen ausdrückliche Zustimmung anrufen dürfen, ist es im Rahmen des berechtigten Interesses möglich, ihn zu kontaktieren.
Und so ist das möglich:
Ihre Sales-Mitarbeiter dürfen potenzielle Kunden auf der Grundlage eines berechtigten Interesses anrufen, je nachdem, in welchem Land sie tätig sind. Dies kann jedoch durch das Recht der potenziellen Kunden, nicht kontaktiert zu werden, außer Kraft gesetzt werden.
Wie können Sie also sicherstellen, dass Ihre Kaltakquise mit der DSGVO konform ist?
Die Datenschutz-Grundverordnung hindert Ihre Mitarbeiter nicht daran, kalte E-Mails zu versenden; sie stellt lediglich Regeln auf, die sie befolgen müssen.
Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen sorgfältig darauf achten muss, wie es Daten speichert, verwaltet und erfasst.
Bei der Kaltakquise müssen Ihre Mitarbeiter daran denken, dass sie nur Personen ansprechen sollten, von denen sie glauben, dass sie von Ihrem Produkt profitieren werden. Wenn Sie sich per E-Mail an potenzielle Kunden wenden, sollten Ihre Mitarbeiter nur eine professionelle E-Mail-Adresse verwenden.
Das bedeutet, dass Ihre Datenerfassung angemessen und für den Zweck der Verarbeitung relevant sein muss.
Mit anderen Worten: Was auch immer Ihre Vertriebsmitarbeiter in ihrer Kaltakquise-E-Mail anbieten, muss in irgendeiner Weise mit dem Geschäft des potenziellen Kunden in Verbindung stehen.
Als Nächstes müssen Ihre Vertriebsmitarbeiter bei ihrer Kontaktaufnahme vollkommen transparent sein.
Der E-Mail-Text muss erläutern:
Reagiert der Zielkunde mit der Bitte, aus Ihrer B2B-Datenbank gelöscht zu werden, müssen Ihre Mitarbeiter dafür sorgen, dass dies so schnell wie möglich geschieht.
Schließlich müssen Sie Ihren potenziellen Kunden eine einfache Möglichkeit des Opt-outs bieten.
Aksa Kalam geht näher darauf ein:
„Bei Cognism machen wir immer deutlich, woher unsere Marketing-E-Mails kommen, wie man uns bei Fragen kontaktieren kann, und senden den betroffenen Personen immer einen Opt-out-Link.“
So stellen Sie sicher, dass Ihre Kalt-E-Mails DSGVO-konform sind:
Ihre Vertriebsmitarbeiter könnten riskieren, dass Ihr Unternehmen eine hohe Geldstrafe zahlen muss, wenn ihre Vorgehensweise beim Social Selling nicht DSGVO-konform ist.
Eine der wichtigsten Social Media-Plattform, auf der Ihre Vertriebsmitarbeiter nach neuen Kunden suchen, ist LinkedIn.
Wenn es um Social Selling auf LinkedIn geht, ist nicht mehr der Vertriebsmitarbeiter der für die Datenverarbeitung Verantwortliche, sondern LinkedIn.
Das bedeutet, dass LinkedIn für den Schutz aller personenbezogenen Daten seiner Nutzer gemäß den DSGVO-Richtlinien verantwortlich ist.
Warum ist dies der Fall?
Wenn sich ein Nutzer bei LinkedIn anmeldet, erklärt er sich damit einverstanden, einen beidseitigen Kommunikationsfluss zu erwarten.
Solange Ihre Vertriebsmitarbeiter ihre LinkedIn-Kontakte auf LinkedIn kontaktieren, ist also alles rechtskonform.
Dieser Artikel hat Sie in Bezug auf die Einhaltung der DSGVO ein wenig verunsichert?
Kein Grund zur Sorge, Cognism unterstützt Sie!
Verlassen Sie sich auf die DSGVO-konformen Daten von Cognism und melden Sie sich gerne für einen unverbindlichen Beratungstermin mit unserem Kölner Sales-Team an!
Der Inhalt dieses Artikels dient nur der allgemeinen Information. Er stellt keine rechtliche oder professionelle Beratung dar. Der Inhalt kann sich seit der Veröffentlichung dieses Artikels geändert haben. Die Leser sollten für ihre eigenen besonderen Umstände eine angemessene professionelle Beratung in Anspruch nehmen.